Änderungen Wettspielordnung2022
Wettspielordnung § 13 Mannschaftsaufstellungen
Spielberechtigt für die Einzel- bzw. die Doppelaufstellung sind alle Spieler der
namentlichen Meldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. der Doppelaufstellung
anwesend sind. Wer sein Einzelspiel ohne zu spielen abgegeben hat, d. h. wer sein
Wettspiel aufgibt, bevor der erste Punkt gespielt ist, ist im Doppel nicht
spielberechtigt.
Wird ein Ersatzspieler ein drittes Mal in einer oberen Mannschaft eingesetzt (Einzel
oder Doppel), ist er für alle nachfolgenden Spiele in der unteren Mannschaft nicht
mehr spielberechtigt. Maßgeblich hierfür ist der Kalendertag des tatsächlichen
Spieleinsatzes.
Hat sich ein Spieler in einer höheren Mannschaft festgespielt (durch dreimaligen
Einsatz als Ersatzspieler), wird dieser Spieler zum Stammspieler der höheren
Mannschaft und gilt nicht mehr als Spieler der tieferen Mannschaft.

In der letzten Sommer und Wintersaison sind viele Spielberichte falsch eingegeben worden.
Die häufigste Fehlerursache war, die Eingabe von Namen im Spielbericht die an dieser Position nicht gespielt haben.
Das führte zu einer Menge von Korrekturen in den Spielberichten. Die Hauptursache für diesen Fehler sind, es werden nur die Positionen
aber keine Namen auf den Spielberichten eingetragen.
Das sollten Sie ihren Mannschaftsführer*innen bitte erklären, denn das daraus resultierende Ordnungsgeld von 25 €, kann man sinnvoller einsetzen.
Bitte lesen Sie sich die Regelungen zu der Verschiebung von Spielterminen durch.
Im Interesse des Vereins, sollten Sie als Sportwarte über jede Terminverschiebung die eine Mannschaft vornimmt, informiert sein.
TVN WO § 11 Spieltermine
1. Die Spieltermine und die Nachspieltage für alle Mannschaftsspiele werden vom Verbands- bzw. jeweiligem Bezirks-Sportausschuss festgesetzt
und mit dem Spielplan bekannt gegeben.
2. Die beteiligten Vereine können sich mit Genehmigung des Wettspielleiters auf einen früheren Spieltermin einigen.
Auch in diesem Fall gilt der im Spielplan angegebene Kalendertag als Bezugspunkt für die Mannschaftsaufstellung; siehe Paragraph 13 Ziff. 8.
(Ein Spieler darf am selben Kalendertag nur in einer Mannschaft und damit auch Altersklasse eingesetzt werden).

3. Erfolgt eine solche Einigung nicht, ist der festgesetzte Spieltermin bindend. Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn zwei Mannschaften
eines Vereins in der gleichen Altersklasse zum festgesetzten Spieltermin angesetzt sind.
4. Sollte ein Mannschaftsspiel ohne Genehmigung vorverlegt werden, wird dieses für beide Mannschaften als verloren gewertet.

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