Liebe Mitglieder,

die ab Donnerstag dem 13. Januar gültige Corona – Schutzverordnung sieht folgende Änderungen vor.:

Es gilt bei der Sportausübung in Innenräumen- also auch in Tennishallen- die 2Gplus-Regel.
Immunisierte Personen müssen zusätzlich einen aktuell gültigen PCR Testnachweis oder einen Antigen-Schnelltestnachweis mit sich führen.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung ( Booster Impfung *) verfügen oder in den letzten *drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Wir möchten an alle Mitglieder appellieren, die Verordnung entsprechend umzusetzen. Jeglicher Verstoß ist nicht nur mit erheblichen Bußgeldern verbunden, sondern gefährdet auch die „Öffnung“ unserer Tennishalle und damit die Arbeitsplätze unserer Tennistrainer.

Zum besseren Handling delegieren wir als Vorstand an die jeweiligen Vertragspartner von Blau-Weiss ( Rechnungsempfänger der Abo-Stunden oder Bucher der Einzelstunden), die Kontrollen der Nachweise entsprechend durchzuführen oder in Abwesenheit durchführen zu lassen.
Zur Kontrolle bitten wir alle Beteiligten, sich gegenseitig vor dem Spiel die Nachweise der Spielpartner zeigen zu lassen.

Das Ordnungsamt hat in den letzten Wochen schon zweimal unsere Anlage ( Halle ) kontrolliert, bitte haltet Euch an die ab Donnerstag gültigen Bestimmungen.

Die über die Tennisschule gebuchten Trainingsstunden werden durch Matthias oder Robert organisiert und informiert.

Über zukünftige Änderungen werden wir euch sofort entsprechend informieren.

Bleibt gesund !!!!!!

Euer Vorstand von Blau Weiss

 

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